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Das Hauptziel der Therapie ist, dass sich die betroffenen Kinder und Jugendlichen aktiv und sinnvoll in ihrer Umwelt  betätigen können.

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Zu Beginn der Therapie definiert die Ergotherapeutin gemeinsam mit dem Kind und / oder seinen Bezugspersonen alle wichtigen Komponenten. Dies geschieht je nach Bedarf durch Gespräche, Fragebogen, geeignete Assessments und / oder gezielte Beobachtungen. 

 

Die Ziele für die Ergotherapie werden gemeinsam festgelegt.

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Für welche Kinder und Jugendlichen eignet sich die Ergotherapie?

 

„Ergotherapeut*innen unterstützen Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer angeborenen, entwicklungsbedingten oder erworbenen sensorischen, motorischen, kognitiven oder/und psychischen Beeinträchtigung eingeschränkt sind, mit folgenden Massnahmen:

  • Ermöglichen und Einüben altersadäquater Fertigkeiten wie Anziehen, Essen, Velofahren, Schreiben, Spielen etc.

  • Förderung der Aufnahme und Verarbeitung von Sinnesinformationen (Tastsinn, Körpereigenwahrnehmung, Gleichgewicht)

  • Funktionelle und betätigungsorientierte Förderung der Grob- und Feinmotorik

  • Vermitteln handlungsstützender Strategien wie die fokussierte Aufmerksamkeit, Planen und Kontrollieren

  • Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen

  • Training der visuellen, auditiven, räumlichen und an das Gedächtnis gebundenen Fähigkeiten als Voraussetzungen für die Handlungsfähigkeit

  • Hilfsmittelberatung und -anpassung, Anfertigung von Schienen

  • Eltern- und Umfeldberatung, Prävention

  • Unterstützung der schulischen und beruflichen Integration in Zusammenarbeit mit Eltern/Schule und der Invalidenversicherung

 

Eine gute Zusammenarbeit mit den Eltern, den behandelnden Ärzt*innen, der Schule sowie mit weiteren Therapeut*innen, sozialen Institutionen und Versicherungen trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.“

(Ergotherapieverband Schweiz; www.ergotherapie.ch)

 

Die ergotherapeutischen Interventionen werden individuell geplant und orientieren sich an einer evidenzbasierten Praxis. Zentrales Mittel der Ergotherapie ist das aktive Tun, bei dem die Kinder und Jugendlichen entsprechend der Zielsetzungen begleitet und gefördert werden. 

 

Die Ergotherapie ist eine medizinisch-therapeutische Massnahme und wird durch Ärzt*innen verordnet. Die Kosten werden von der Grundversicherung der Kranken- oder der Invalidenverischerung übernommen.

 

Das entsprechende Verordnungsformular können Sie unter "Anmeldung und Verordnung herunterladen"

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